Der richtige Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie

Bei einer Scheidung wird in der Regel das Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt. Ist ein Vermögensgegenstand wie eine Immobilie im Spiel, dann stellen sich schnell viele Fragen, emotionaler und auch finanzieller Natur.

Symbolisches Bild zur Scheidungsimmobilie

Die verschiedenen Möglichkeiten sachlich und emotionslos zu bewerten ist fast unmöglich. Schließlich ist eine Scheidung eine emotionale Achterbahnfahrt. Mit der gemeinsamen Immobilie werden viele Erinnerungen und Gefühle verbunden, es ist schwer sich davon zu trennen. Wir empfehlen Ihnen daher sich an einen neutralen Berater, beispielsweise einen Immobilienmakler, zu wenden. Gemeinsam werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgedeckt und analysiert. Ist es finanziell möglich das Haus zu halten? Schlließlich soll kein finanzieller Schiffbruch erlitten werden. Im gemeinesamen Gespräch finden wir die optimale Lösung.

Als erfahrener Immobilienmakler sind wir mit Ihrer Lebenssituation vertraut, viele unserer Kunden standen vor der gleichen Entscheidung. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihre Scheidungsimmobilie

Nutzen Sie unsere Kompetenzen zu Ihrem Vorteil:

  • seit vielen Jahren im Immobilienmarkt tätig
  • wir sind regional vor Ort
  • wir kennen den lokalen Immobilienmarkt und die Leute vor Ort
  • zielgruppengenaue Immobilienbewertung – wir wissen, wer bereit ist, am meisten für Ihre Immobilie zu zahlen
  • kostenfreie Immobilienbewertung
  • realistische Wertschätzung für einen erfolgreichen Verkauf

Lernen Sie uns kennen!

Unser Expertenteam freut sich sehr darauf, Sie kennenzulernen. Überzeugen Sie sich von unserer Expertise!

Scheidung – wem gehört das Haus?

Als erstes muss geklärt werden, wem das gemeinsame Haus gehört. Normalerweise gehört das Haus zum gemeinsamen Güterstand der Ehepartner. Falls der Ehevertrag den Umgang mit einer Immobilie nicht regelt oder falls es keinen Ehevertrag gibt, gilt der Regelfall der Zugewinngemeinschaft.

Dahinter verbirgt sich ein Ausgleich der Vermögenswerte. Dabei kommt es zum sogenannten Zugewinnausgleich, bei dem das gesamte, während der Dauer der Ehe hinzugewonnene gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird. Da sich eine Immobilie nicht wörtlich teilen lässt, müssen die Ehepartner entscheiden, wie die Immobilie finanziell untereinander aufgeteilt wird. Sollte es den Eheleuten nicht gelingen eine Einigung zu erzielen, entscheidet ein Gericht.

Eine gerichtliche Einigung bringt selten die optimale Lösung und sollte unbedingt vermieden werden. Deshalb vermitteln wir gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zwischen den Ehepartnern und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf!

Scheidungsimmobilie – welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten mit Ihrer Immobilie nach der Scheidung umzugehen. Egal für welche der Option Sie sich entscheiden, zwei Dinge haben sie gemeinsam: Die Entscheidung sollte gemeinsam getroffen werden und um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie kennen.

Wir, als regionaler Immobilienmakler für das Münsterland, haben die nötigen Marktkenntnisse um eine realistische Immobilienbewertung für Sie vorzunehmen. Beachten Sie, dass für die Festlegung des Zugewinnausgleichs oder Scheidungsstreitigkeiten, ein professionelles Wertgutachten benötigt wird.

Mit einer (Ent-) Scheidung steht oft die nächste ins Haus: Das Ende einer Ehe wirft
unweigerlich die Frage auf, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Doch zum
Glück im Unglück gibt es mehrere Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Scheidungsimmobilie:

Was ist Ihre Immobilie maximal wert?

Unsere kostenlose Immobilienbewertung gibt Ihnen eine Antwort! Unsere regionalen Immobilienexperten erstellen Ihnen kostenfrei eine individuelle Immobilienbewertung im Wert von 249 Euro!

Einer bleibt

Möchte ein Partner ausziehen und der andere im gemeinsamen Haus weiterleben, geht das per Eigentumsübertragung. Die Abfindung orientiert sich am Marktwert des Objekts und am beurkundeten Eigentumsanteil. Wer sich auf eine Übertragung noch während der Trennung und damit vor der Scheidung einigt, spart viele tausend Euro Grunderwerbsteuer. Doch Vorsicht: Ist das Haus finanziell belastet, wird der Kredit „mitgekauft“. Die Bank muss daher über die Pläne informiert werden.

Kind bekommt die Immobilie

Per Schenkung ist es möglich, die Immobilie auf Nachkommen zu übertragen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Ist das Kind noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht einwilligen, und möchte nur ein Ehepartner seinen Anteil schenken, ist die Zustimmung des anderen erforderlich. So oder so ist für die Zukunft des Kindes zu bedenken: Grundsteuer, Unterhaltungskosten und Eigentümerpflichten kommen freilich nicht frei Haus...

Wohnraum splitten

Die „Realteilung“ erlaubt es, die Immobilie in zwei getrennte Wohnungen umzuwandeln, wobei jedem Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Teil zusteht. Juristisch wird das durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch fixiert. Allerdings: Das Haus muss schon aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür geeignet sein, sich in zwei baulich abgeschlossene Bereiche einteilen zu lassen. Im zweiten Fall können schnell Gutachter und Architekten notwendig werden.

Haus vermieten

Wer nach der Scheidung noch auf Augenhöhe miteinander spricht, der kann die gemeinsame Immobilie auch vermieten. Dafür muss das geschiedene Paar gemeinsam Interessenten aussuchen und später sämtliche Vermieteraufgaben wahrnehmen können. In beiden Punkten können Immobilienmakler hilfreich sein und die jeweiligen Interessen der Eheleute berücksichtigen.

Haus verkaufen

Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangen. Weigert sich der andere, lässt sich seine Zustimmung einklagen. Die beste Möglichkeit, das zu vermeiden: ein objektiver Immobilienmakler, der den Kaufpreis ermittelt, das Exposé erstellt und Termine wahrnimmt. Übrigens: Ehepartner, die das Haus noch im Trennungsjahr verkaufen, können die Bewirtschaftungskosten verringern oder den Erlös für den Vermögensausgleich verwenden.

Versteigerung

Ist keine Einigung in Sicht, kommt das Gesetz zum Tragen. Mittels
Teilungsversteigerung wird die Immobilie auf Antrag beim Amtsgericht öffentlich veräußert.
Den Antrag dazu kann jeder Ehepartner unabhängig von der Größe seines Anteils stellen. Ein
Gutachter schätzt dann den Wert des Hauses und berechnet daraus die Untergrenze für das
Einstiegsgebot. Aber Achtung: Der Startpreis liegt oft bis zu 40 Prozent unter dem Marktwert,
und bleiben nach dem Verkauf noch Schulden übrig, müssen beide Ehepartner dafür
aufkommen.</p>

Was passiert, wenn es bei der Scheidung zu Streitigkeiten kommt?

Eine Scheidung ist emotional aufwühlend, dennoch ist es ratsam, so früh wie möglich über die finanziellen Folgen und Möglichkeiten zu sprechen. Sollten sich die Eheleute nicht einigen können besteht außerdem die Möglichkeit der Teilungsversteigerung, die jeder Partner beantragen kann. Dabei wird die betreffende Immobilie nach der Scheidung öffentlich versteigert. Als Immobilienmakler können wir Ihnen nur davon abraten es soweit kommen zu lassen. Der dabei erzielte Erlös ist meist deutlich geringer als bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf.

Als erfahrene Immobilienmakler sind wir bestens vertraut mit Ihrer schwierigen Situation. Nur zu gern vermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch zwischen den Ehepartnern und suchen gemeinsam nach der optimalen Lösung für Ihre Immobilie.

Scheidung und verschuldete Immobilie

Eine Immobilie als wertvoller Vermögensgegenstand ist häufig ein lang gehegter und intensiv geplanter Traum. Zur Finanzierung wird in den meisten Fällen ein Kredit aufgenommen, welcher bei der Scheidung häufig noch nicht abbezahlt ist.

Für den Hauskredit haftet die Person, die den Kreditvertrag bei der Bank unterschrieben hat. Das gilt unabhängig davon, ob beide Ehepartner noch verheiratet oder bereits geschieden sind. Wenn beide Ehepartner die Kreditnehmer sind, sind auch beide für die Gesamtschuld haftbar.

Wenn nur einer der Partner für den Gesamtschuldbetrag aufkommt, dann hat dieser gegenüber dem anderen Partner einen Ausgleichsanspruch in Höhe der Hälfte der Summe. Natürlich können Sie über diese Ausgleichspflicht gesonderte Absprachen treffen.

Straße mit klassischen Einfamilienhäusern. Eine Scheidungsimmobilie ist wie jede andere Immobilie auch, ziehen Sie deshalb einen erfahrenen Immobilienmakler zu Rate.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Scheidungsimmobilie:

Trennung, Scheidung, Immobilie: Zwei Aspekte kommen bei Eigentümerpaaren immer wieder auf.

Frage 1: Was ändert sich beim Hauskredit? – Kurz gesagt: gar nichts. Auch im Trennungs- und Scheidungsfall haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat. Sind beide Ehepartner die Kreditnehmer, können sie nach einer Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln.

Frage 2: Was passiert mit der Verkaufssumme? – Hat sich für das Haus ein neuer Eigentümer gefunden, wird der Gesamterlös nach Abzug aller Kosten unter den Ehepartnern aufgeteilt: je nach Höhe der Eigentumsanteile und unabhängig von der Höhe der damaligen Investitionen.

Fazit: Einigen Sie sich, so gut es geht – „Ehe“ das Haus zur Belastung wird.

Kostenlose Immobilienbewertung vom Immobilienmakler in Bocholt

Sie wolle wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Wir sagen es Ihnen! Nutzen Sie unsere kostenlose Bewertungsstrecke.

Weitere exklusive Ratgeber:

Verkaufsunterlagen

Ein Immobilienverkauf erfordert einiges an Papierkram. Wir verraten Ihnen welche Unterlagen Sie für den Verkauf wirklich benötigen.

Immobilie im Alter

Oft entspricht die Immobilie im Alter nicht mehr den Bedürfnissen. Aber lohnt sich eine kostspielige, altersgerechte Sanierung?

Erbimmobilie

Wer nach einem Todesfall eine Immobilie erbt ist meist überfordert. Wer eine Immobilie erbt hat viele Möglichkeiten. Doch wo fängt man an?

Fragen?Telefon
02871 23 70 255

Fragen? Telefon: 02871 23 70 255