Immobilie geerbt – und jetzt?

Dieser Fall von „Erb-Gut“ ist gar nicht so selten: Man hat einen nahestehenden Menschen verloren – und ein Haus „gewonnen“. Bei allem persönlichen Schmerz: Umfasst der Nachlass eine Immobilie, stehen wichtige Entscheidungen an.

Das symbolisches Bild zum Thema Erbimmobilie zeigt ein Testament.

Der Tod eines Angehörigen trifft einen meistens völlig unvorbereitet. Es ist also völlig verständlich, dass man sich zunächst nicht mit Papierkram und Formalitäten beschäftigen möchte. Sich Zeit für die Trauer und den Abschied zu nehmen, ist wichtig und richtig. Wurde man allerdings im Testament bedacht, beispielsweise mit einer Immobilie, müssen zeitnah wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen getroffen werden.

Wir informieren Sie über die notwendigen ersten Schritte und beantworten viele offene Fragen: Wann ist es sinnvoll das Erbe auszuschlagen? Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Wo soll ich anfangen?

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihre Erbimmobilie

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Ihre ersten Schritte nach dem Erbe einer Immobilie:

Die Erbfolge

An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es weder Erbvertrag noch Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen, dann kommen Sie vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der Immobilie einigen müssen.

Finanzen und Grundbuch

„Haus“ klingt gut, aber steht es auf einem hohen Schuldenberg? Dann können Sie das gesamte Erbe ausschlagen. Geben Sie dafür innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung ab. Möchten Sie das Erbe annehmen? Kein Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie selbst bewohnen, beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.

Verkehrswert

Lassen Sie durch ein Gutachten den aktuellen Wert des Hauses aufgrund von Zustand, Größe und Lage bestimmen. Das ist wichtig für die Erbschaftsteuer, denn das Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einem Durchschnittswert. Das Urteil eines Sachkundigen kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern lohnen – und generell eine wichtige Grundlage bilden, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Sie wollen wissen wie viel Ihre Immobilie maximal wert ist? Mit unserer kostenlosen Online-Bewertungsstrecke erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt!

Erbschaftssteuer

Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge gibt es für Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro). Wichtig: Teilen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit. Steuerfrei ist ein maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus übrigens, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Nutzung

Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie in das geerbte Haus tatsächlich
einziehen? Passen Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht: lieber
vermieten oder verkaufen?

Setzen Sie im Vorfeld Ihre Immobilie professionell in Szene. GRENZLAND Immobilien steht Ihnen dabei zur Seite. Besichtigungen und Terminabsprachen Ihrer Immobilien werden von uns professionell geführt. Interessenten werden nach einem im Vorfeld festgelegten Ablauf durch die Immobilie und den Entscheidungsprozess begleitet. Kompetenz und Markenkenntnis sind hier unsere Devise.

Immobilie in Bocholt geerbt – Ihre Möglichkeiten

Haben Sie die ersten Schritte bewältigt, ist der Zeitpunkt gekommen eine Entscheidung zu treffen: Was soll mit der Immobilie passieren? Sie haben dabei drei Möglichkeiten: nutzen Sie die Immobilie selbst, vermieten Sie die Immobilie oder verkaufen Sie die Immobilie.

Alle Möglichkeiten haben zwei Dinge gemeinsam: Sie sollten sich zunächst einen Überblick über den Zustand der Immobilie verschaffen und ihren Wert ermitteln. Eine professionelle Bewertung der Immobilie ist wichtig, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können und um einschätzen zu können, welchen Preis Sie beim Verkauf ansetzen sollten oder welcher Mietpreis gerechtfertigt ist. Dabei hat der Zustand der Immobilie einen großen Einfluss auf den Wert der Immobilie und den daraus resultierenden Miet- oder Kaufpreis.

Wir, als professioneller Immobilienmakler für Bocholt und Umland, können eine solche Wertermittlung durchführen. Mit unserer Onlinebewertungsstrecke können Sie sich zunächst eine grobe Vorstellung davon machen, was Ihre Immobilie maximal wert ist. Nach einer persönlichen Besichtigung, bei der wir den Fokus auf die Einzigartigkeit Ihrer Immobilie legen, erstellen wir Ihnen kostenlos ein professionelles Wertgutachten im Wert von 249 €.

Ihr Vorteil bei einer Vor-Ort-Besichtigung: Sie bekommen keinen durch einen Onlinedienst automatisch ermittelten Wert, sondern eine von uns als regionalem Immobilienmakler erstellte Immobilienbewertung.

Kostenlose Immobilienbewertung vom Immobilienmakler in Bocholt

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Eigennutzung einer geerbten Immobilie

Eine eigene Immobilie ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum – mit dem Erbe einer Immobilie scheint nun ein lang gehegter Traum in Erfüllung zu gehen. Wenn die Immobilie zu Ihnen passt, dann steht einem Bezug nichts im Wege. Mit einer Renovierung oder Umbauarbeiten können Sie die Immobilie nach Ihren Wünschen anpassen.

Im Falle einer Erbengemeinschaft ist es möglich, die Immobilie zu beziehen, wenn alle anderen Erben einverstanden sind und ausgezahlt werden.

Vermietung einer geerbten Immobilie

Es ist Ihnen (noch) nicht möglich die geerbte Immobilie selbst zu beziehen, wollen sich aber nicht gleich von ihr trennen? Dann erscheint die Vermietung als perfekte Zwischenlösung. So halten Sie sich die Möglichkeit offen, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu beziehen, nutzen aber gleichzeitig das finanzielle Potential Ihrer Immobilie aus. In der Rolle des Vermieters kommen aber einige Verpflichtungen auf Sie zu. Sie müssen die Immobilie entsprechend vermarkten, geeignete Mieter finden, den Mietpreis aushandeln und sind Verantwortlich für Instandhaltungsmaßnahmen.

Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir eine große Kartei an potentiellen Käufern und Mietern. Schauen Sie sich jetzt unsere Suchkartei an, vielleicht findet sich dort bereits der perfekte Mieter für Sie.

Geerbte Immobilie verkaufen

In der Realität passt die geerbte Immobilie jedoch selten zu den Bedürfnissen oder dem Geschmack des Erben. Manchmal ist sie auch schlicht und ergreifend am falschen Standort. Dann ist der Verkauf der Immobilie die sinnvollste Lösung.

Wir wissen es ist schwer, den Gedanken an eine eigene Immobilie loszulassen, aber das müssen Sie nicht. Den Verkaufserlös können Sie beispielsweise dazu verwenden, eine Immobilie nach Ihren Vorstellungen zu kaufen oder sich andere Träume zu erfüllen, nichts anderes hat sich der Erblasser für Sie gewünscht.

Der Verkauf einer Immobilie ist eine vielschichtige Angelegenheit, bei der viel Fachwissen gefragt ist. Hinzu kommt, dass Sie durch den Todesfall abgelenkt udn mit anderen Dingen beschäftigt sind – da können aus unwissenheit schnell Fehler passieren. Und Fehler beim Hausverkauf bedeuten oft den Verlust von nicht unerheblichen Geldbeträgen. Deshalb ist es lohnenswert, sich mit dem Immobilienverkauf an einen Experten zu wenden.

Wir versprechen Ihnen, wir finden immer den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn wir von Grenzland Immobilien vermitteln nicht nur Immobilien, sondern investieren zunehmend auch in einen eigenen Bestand. Somit treten wir manchmal selbst als Käufer der betreffenden Immobilie auf. Dabei spielen Art und Sanierungsgrad der Immobilie keine Rolle. Wir sind stets auf der Suche nach Mehrparteienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Grundstücken (mit Althaus), Sanierungsfällige Altbauten. Kontaktieren Sie uns jetzt für den Verkauf Ihrer Immobilie im Münsterland!

Beratung bei einer Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft kommt dann zustande, wenn nicht nur eine Person, sondern mehrere Personen die Erben einer Immobilie sind. Auch eine Erbengemeinschaft sollte sich zuerst um die Berichtigung des Grundbuches kümmern. Danach stehen wieder viele Optionen offen, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll. Nicht selten kommt es dabei zu Streitigkeiten, denn jeder Einzelne hat seine individuellen Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich seines Erbanteils. Die Entscheidung zum Umgang mit der Immobilie muss einstimmig getroffen werden. Wir unterstützen Sie gern bei Konflikten in der Erbengemeinschaft. Als neutrale Person schlüpfen wir in die Rolle des Vermittlers und beraten Sie unabhängig zu Ihren Möglichkeiten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für alle.

Sinnbildlich für das Thema "Immobilie geerbt" ist auf dem Bild ein Testament zu erkennen.

Fazit: Kein Gedanke ist umsonst. Das geht aufs Haus!

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