Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte, so dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung sind ausdrücklich vorbehalten. Die Prüfung der Angaben obliegt dem Angebotsempfänger. Darüber hinaus kann auch für die Qualität der Immobilie keine Haftung übernommen werden. Maße sind grundsätzlich am Bauwerk und nicht aus vorliegenden Plänen zu entnehmen.

  2. Der Maklervertrag mit uns / oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.

  3. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis- /  Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben.

  4. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen.

  5. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

  6. Die Provision in der angegebenen Höhe ist zu zahlen, wenn ein notarieller Kaufvertrag  für die angebotene Immobilie auf Grund Vermittlungs- und / oder Nachweistätigkeit geschlossen wurde. Sie ist mit Abschluss des Kaufvertrages  verdient und fällig und ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung vom Käufer  zu zahlen. 

  7. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so verpflichten Sie sich, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen und uns eine Ausfertigung des geschlossenen Kaufvertrages nebst Nebenabreden zu überlassen. Mündliche Vereinbarungen sind mitzuteilen.

  8. Es ist allein Sache der Vertragsparteien, steuerliche Folgen dieses Vertrages zu prüfen. GRENZLAND Immobilien übernimmt keine Gewähr und führt keine steuerliche Beratung durch.

  9. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Bocholt. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
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02871 23 70 255

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